AGB`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen - S-COM - FWA SCHÖN Computer - Feuerwehrausstattung Schön
Die Firma S-COM - FWA SCHÖN Computer - Feuerwehrausstattung Schön wird im folgenden Kontext "S-COM - FWA SCHÖN" genannt, im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern im Sinne des KSchG
1. Rücktrittsrecht, Lizenzbedingungen
1.1 Die Lieferungen und Leistungen von S-COM - FWA SCHÖN werden unter Vorbehalt eines Rücktrittsrechtes zugunsten S-COM - FWA SCHÖN für den Fall vereinbart, dass sich die für den Einkauf von S-COM - FWA SCHÖN maßgebliche Fachhandelspreisliste zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung ändert, in diesem Zeitraum sonstige Erhöhungen der Einkaufspreise zum Tragen kommen oder sich die für den Einkauf von S-COM - FWA SCHÖN maßgeblichen Wechselkurse um mehr als 4 Prozent verändern. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Diese Lizenzbedingungen bilden einen integrierten Vertragsbestandteil.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Die Angebote von S-COM - FWA SCHÖN sind als Ersuchen um Aufträge zu verstehen, vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch den Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung (Vertragsannahmeerklärung) von S-COM - FWA SCHÖN zustande.
2.2 S-COM - FWA SCHÖN ist berechtigt von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist, weil gegen ihn ein Exekutionsverfahren oder (vom Kunden selbst oder einem seiner Gläubiger) ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.
2.3 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen S-COM - FWA SCHÖN hergeleitet werden können.
2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von S-COM - FWA SCHÖN zu vertreten, sondern der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.5 Sollte S-COM - FWA SCHÖN mit einer Lieferung mehr als sechs Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. S-COM - FWA SCHÖN behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von S-COM - FWA SCHÖN verschuldet wird.
3. Annahmeverzug
Gerät der Kunde in Verzug mit der Annahme, so hat S-COM - FWA SCHÖN das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Prüfung und Gefahrenübergang
4.1 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
4.2 Die Gefahr geht mit der zur Vertragserfüllung erforderlichen Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von S-COM - FWA SCHÖN benannt sind, auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von S-COM - FWA SCHÖN aus Gründen, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen gem. 4.2 gelten auch bei Rücksendungen nach entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden. Ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges trägt der Kunde das Risiko für Beschädigungen der Ware.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die sich aus unserer Datenbank ergebenden Preise verstehen sich ab Auslieferungslager.
5.2 Zahlungen sind prompt nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. S-COM - FWA SCHÖN behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern, oder per Abholung. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht S-COM - FWA SCHÖN ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 % pA zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3 S-COM - FWA SCHÖN ist berechtigt trotz allfälliger anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist S-COM - FWA SCHÖN berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
5.4 Hat der Kunde seine Schuld vereinbarungsgemäß in Raten zu zahlen, so behält sich S-COM - FWA SCHÖN für den Fall der Nichtzahlung vor, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern, wenn S-COM - FWA SCHÖN ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie S-COM - FWA SCHÖN den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat.
5.5 Bei Aufträgen unter 50 € wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 15 € verrechnet.
6. Rücktrittsrecht nach Fernabsatzgesetz
6.1 Wir räumen dem Kunden das Recht ein, innerhalb von 7 Werktagen ab Einlangen der Ware beim Kunden bzw. ab Vertragsabschluss bei Dienstleistungsverträgen vom Vertrag zurückzutreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wurde. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat S-COM - FWA SCHÖN Zug um Zug alle schon erfolgten Zahlungen bzw. Leistungen rück zu erstatten. Der Kunde hat für eine eventuelle Benützung oder Wertminderung der gelieferten Sachen eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Die Rücksendekosten hat der Kunde selbst zu tragen. Ist die Rücksendung unmöglich oder untunlich, ist S-COM - FWA SCHÖN der Wert insoweit zu ersetzen, als der Kunde aus der Lieferung einen klaren Vorteil zieht.
6.2 Das Rücktrittsrecht gilt nicht bei:
Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Kunden gegenüber innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsabschluss vereinbarungsgemäß begonnen wird; Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Finanzmarktentwicklung (z.B. Börsen) abhängt; Audio- oder Videoaufzeichnungen oder SOFTWARE, wenn sie vom Kunden entsiegelt wurde.
3. Annahmeverzug
Gerät der Kunde in Verzug mit der Annahme, so hat S-COM - FWA SCHÖN das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Prüfung und Gefahrenübergang
4.1 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
4.2 Die Gefahr geht mit der zur Vertragserfüllung erforderlichen Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von S-COM - FWA SCHÖN benannt sind, auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von S-COM - FWA SCHÖN verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen gem. 4.2 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden. Ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges trägt der Kunde das Risiko für Beschädigungen der Ware.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die sich aus unserer Datenbank ergebenden Preise verstehen sich ab Auslieferungslager.
5.2 Zahlungen sind prompt nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. S-COM - FWA SCHÖN behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht S-COM - FWA SCHÖN ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 12 % pA zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3 S-COM - FWA SCHÖN ist berechtigt trotz allfälliger anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist S-COM - FWA SCHÖN berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
5.4 Hat der Kunde seine Schuld vereinbarungsgemäß in Raten zu zahlen, so behält sich S-COM - FWA SCHÖN für den Fall der Nichtzahlung vor, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern, wenn S-COM - FWA SCHÖN ihre Leistungen bereits erbracht hat und zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens drei Wochen fällig ist. Eine Aufrechnungserklärung des Kunden oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von S-COM - FWA SCHÖN nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellter Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.
5.5 S-COM - FWA SCHÖN ist jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, berechtigt, die Preise aus sachlichen Gründen wegen gestiegener Kosten zu verändern; erfolgt eine Preiserhöhung nach Bestellung um mehr als 15 Prozent nach oben, ist der Kunde berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
6. Vollkaufmann
Der Kunde wird rechtlich in jedem Fall als Vollkaufmann behandelt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Das Eigentum von S-COM - FWA SCHÖN an den gelieferten Waren besteht bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag durch den Kunden.
7.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, soweit er seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, die eine Gefahr für die Rechte von S-COM - FWA SCHÖN bedeuten könnten, hat der Kunde auf das Eigentum von S-COM - FWA SCHÖN hinzuweisen und S-COM - FWA SCHÖN unverzüglich zu unterrichten.
7.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit S-COM - FWA SCHÖN nicht gehörenden Waren erwirbt S-COM - FWA SCHÖN Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Sind Waren Gegenstand eines derartigen Miteigentums, so dürfen sie ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt im Sinne der obigen Bestimmungen an Dritte weitergegeben werden.
7.4 Im Zuge eines allfälligen Rücktrittes von S-COM - FWA SCHÖN wegen Zahlungsverzuges des Kunden dürfen Beauftragte von S-COM - FWA SCHÖN zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Wohn- und Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Dabei wird S-COM - FWA SCHÖN so schonend wie möglich vorgehen.
7.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefer-gegenstandes durch S-COM - FWA SCHÖN gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
7.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an S-COM - FWA SCHÖN ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. S-COM - FWA SCHÖN ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens durch bzw. gegen den Kunden. Auf Verlangen von S-COM - FWA SCHÖN wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, sonstige erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. S-COM - FWA SCHÖN darf zur Sicherung der Zahlungsansprüche jederzeit selbst diese Abtretung offenlegen.
7.7 Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt S-COM - FWA SCHÖN. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis von S-COM - FWA SCHÖN maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von S-COM - FWA SCHÖN gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30% auszugehen.
7.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von S-COM - FWA SCHÖN. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit S-COM - FWA SCHÖN über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
8. Gewährleistung
8.1 Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
8.2 S-COM - FWA SCHÖN gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation
allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. S-COM - FWA SCHÖN übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den subjektiven Anforderungen des Kunden genügen bzw. in ein bereits vorhandenes Gesamtsystem des Kunden integrierbar sind.
8.3 Unabhängig davon gibt S-COM - FWA SCHÖN etwaige Erfüllungen von Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
8.4 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von S-COM - FWA SCHÖN Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von S-COM - FWA SCHÖN über. Falls S-COM - FWA SCHÖN Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
9.1 Der Kunde hat S-COM - FWA SCHÖN von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
9.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde S-COM - FWA SCHÖN von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Der Kunde hält die S-COM - FWA SCHÖN in diesem Sinne Schad-und klaglos. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
10. Haftung und weitergehende Gewährleistung
10.1 Für Schadenersatzansprüche des Kunden haftet S-COM - FWA SCHÖN nur bei grobem Verschulden.
10.2 Soweit die Haftung von S-COM - FWA SCHÖN ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von S-COM - FWA SCHÖN.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1 Es gilt das materielle Recht der Republik Österreich und Gerichtsstand ist Feldkirch, kann aber von S-COM - FWA SCHÖN in ganz Österreich angewandt werden.
11.2 Die Auftragsabwicklung erfolgt seitens S-COM - FWA SCHÖN mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung der zur Verarbeitung von S-COM - FWA SCHÖN im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von S-COM - FWA SCHÖN verwendet werden.
